Seitenbereiche

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Inhalt

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die bestehende umfangreiche Information zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwasserkatastrophen erneuert und veröffentlicht. Darin finden sich detaillierte Information zu:

  • Verlängerung von Fristen
  • Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Ist man von Katastrophenschäden betroffen, so kann ein entsprechender Antrag bis 31. Oktober gestellt werden
  • Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
  • Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Informationen zu allgemeinen ertragsteuerlichen Begünstigungen wie z. B. allgemeine Investitionsbegünstigungen, Investitionsfreibetrag, Sonderregelung für Einkünfte aus Waldnutzungen oder Liebhabereibeurteilung
  • Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden
  • Freibetragsbescheide
  • Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer

Die gesamte Info ist auf findok.bmf.gv.at unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.

Stand: 27. August 2024

Bild: PhotographyByMK - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

So finden Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Sie verlassen durch das Klicken auf "Route planen" unsere Webseite und Ihre Eingabe wird an GoogleMaps weitergeleitet. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: policies.google.com/privacy.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.